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Einkaufsgemeinschaft (FAQ): Antworten auf häufige Fragen

Einkaufsgemeinschaft - vom gemeinschaftlichen Einkauf profitieren

Fragen und Antworten zu einer Einkaufsgemeinschaft

Eine Einkaufsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen mit dem Ziel, gemeinsam bessere Einkaufskonditionen zu erzielen. Aber was sind Einkaufsgemeinschaften genau und wie funktionieren sie? In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zu einer Einkaufsgemeinschaft und zeigen die Vorteile auf, die sie für den Vorstand, Mitglieder und Lieferanten bieten kann.

Dabei werden die verschiedenen Arten von Einkaufsgemeinschaften beleuchtet – sei es für Industrie, Handel oder Dienstleistungen. Dazu gehören Themen wie gemeinsame Verträge, Verhandlungen mit Lieferanten und die Art und Weise, wie Mitglieder von den besseren Konditionen profitieren. Schließlich werden die Ziele von Einkaufsgemeinschaften erörtert. Dazu zählen Kostensenkung, Risikominimierung, Verbesserung der Verhandlungsposition und der Zugang zu exklusiven Produkten oder Dienstleistungen.

1. Was ist eine Einkaufsgemeinschaft?

Eine Einkaufsgemeinschaft ist eine Organisation, die es den Mitgliedern ermöglicht, gemeinsam Waren und Dienstleistungen zu beschaffen, um von besseren Einkaufsbedingungen zu profitieren. Sie bündelt Kaufvolumina, um Marktanteile zu erhöhen und bessere Preise oder Konditionen von Lieferanten zu erhalten.

Eine Einkaufsgemeinschaft oder Einkaufsverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss und kann als Genossenschaften oder Zweckverbände organisiert sein. Sie werden von einem Vorstand geleitet. Die Einkaufsgenossenschaft fungiert als Dienstleister für ihre Mitglieder.

Ihr Ziel ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der angeschlossenen Unternehmen (Mitglieder bzw. Partner). Dabei wird versucht, durch Bündelung von Nachfragen eine Senkung der Kosten und ein besseres Produktangebot zu erreichen. Neben Kostensenkungen stehen ein Zugang zu exklusiven Angeboten, starke Verhandlungspositionen, Vernetzung und Support, Ressourcenteilung, einfacherer Zugang zu Informationen, Unterstützung bei rechtlichen Fragen, Innovationsförderung, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeitsinitiativen im Fokus.

In der Regel kann jede Art von Unternehmen Mitglied oder Partner werden, abhängig von den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Einkaufsgemeinschaft. Darüber hinaus ist dieses ggf. branchenabhängig.

Zu den Vorteilen gehören Kosteneinsparungen, Vereinfachung von Beschaffungsprozessen, Nutzung einer Zentralregulierung, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Zugang zu exklusiven Angeboten und größeren Stückzahlen, stärkere Verhandlungspositionen und Nutzung eines Netzwerkes sowie professioneller Unterstützung durch die Organisation.

Demgegenüber existieren auch einige Nachteile. Z.B. kann eine Mitgliedschaft in einem Einkaufsverband einhergehen mit dem Verlust von Eigenständigkeit und Flexibilität, ggf. Einschränkungen bei der Preisgestaltung, der Beschränkung auf Fach- und Kernkompetenzen oder ggf. der Verfügbarkeit individueller Artikel.

Eine Mitgliedschaft kann insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll sein, die z.B. keine eigenen Beschaffungsteams haben (Einkauf). Diese Unternehmen können deshalb z.B. Mindestbestellmengen erreichen.

Die Verhandlungen erfolgen zentral für die Gemeinschaft / Genossenschaft bzw. den Spezialisten der Organisation und des Vorstands. Ziel ist es, durch Nachfragebündelung oder Bündelung der Zahlungsströme möglichst gute Konditionen für die einzelnen Betriebe (Mitglieder) zu erreichen.

Aus der rechtlichen Perspektive müssen für eine Gründung Vorschriften und Gesetzte beachtet werden. Zu prüfen ist z.B. ggf. Kartellverbot. Vorab sollte der Bedarf an Waren, Dienstleistungen ermittelt werden. Wichtig ist, die Rechtsform rechtzeitig festzulegen. Schließlich ist ein zentrales Marketing oder ggf. eine Vertriebsunterstützung von zentraler Bedeutung für die Partner.

Beide bezeichnen den Zusammenschluss von Unternehmen. Ein Zusammenschluss für eine Einkaufsgemeinschaft wird von einem Vorstand bzw. einem Verband/Gemeinschaft geführt. Die Unternehmen sind als Mitglieder dem Verband angeschlossen. Hierfür existieren verschiedene Rechtsformen. Eine häufig gewählte Rechtsform ist eine Genossenschaft. Darüber hinaus existieren auch Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Personengesellschaften. Im Gegensatz hierzu wird die Einkaufsgenossenschaft als eingetragene Genossenschaft (e.G.) geführt.

Der Gesellschaftsvertrag einer Einkaufsgemeinschaft ist die Rechtsgrundlage für das Verhältnis zwischen Einkaufsgemeinschaft und den Mitgliedern. Ein Vertragsdokument für Mitglieder dient der Regelung gegenüber Lieferanten.

Im Gesellschaftervertrag werden grundsätzliche Aspekte wir Vertragsschluss, Vertragsbeginn, Konditionen, Lieferung und Haftung geregelt. Das Vertragsdokument für Mitglieder regelt den Bezug von Waren/ Dienstleistungen über die Gemeinschaft.

Der Rahmenvertrag wird zwischen Verband und Lieferant geschlossen. Dieser regelt die Konditionen zwischen Verband und Lieferant. Hierbei ist ein relevanter Aspekt die Einführung eines passenden Zahlsystems. Werden Kaufverträge nur im Rahmen der Einkaufsgemeinschaft geschlossen – und bestehen Forderungen der Lieferanten gegenüber dieser, spricht man von Zentralfakturierung. Bestellen jedoch Mitglieder im eigenen Namen und die Zahlung erfolgt über eine zentrale Stelle, wird dieses als Zentralregulierung bezeichnet.

Bei der Gründung einer Einkaufsgemeinschaft können Rechtsanwälte, Steuerberater oder Spezialisten für Einkaufsgenossenschaften helfen. Zu klären sind gesetzliche und rechtliche Vorgaben, wie auch der Erstellung von Verträgen oder Erstellung von Businessplänen.

Durch die Bündelung von Einkaufsvorteilen bieten sich diese innerhalb von einer Reihe von Branchen an. Beispielhaft genannt sind der Einzelhandel (Lebensmittel, Textilien, Möbel), Handwerk (Baumaterialien, Sanitär- und Heizungsartikel) sowie Logistik oder Medizin oder anderer Einrichtungen.

Übersicht zu Einkaufsgemeinschaften

Einkaufsgemeinschaften bieten eine Vielzahl von Vorteilen, die sowohl kleinen als auch großen Unternehmen erheblich zugutekommen können. Durch die Bündelung von Einkaufsvolumina profitieren Mitglieder von signifikanten Kosteneinsparungen und verbesserten Konditionen, die ihnen als Einzelne möglicherweise verwehrt geblieben wären. Diese Gemeinschaften ermöglichen nicht nur finanziellen Nutzen, sondern fördern auch die Zusammenarbeit und den Austausch von Best Practices, was zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Einkaufsprozesse führt.

Die stärkere Verhandlungsposition, die Mitglieder durch ihre vereinte Macht gewinnen, eröffnet Zugang zu exklusiven Angeboten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen. Darüber hinaus erleichtert der Austausch innerhalb der Gemeinschaft das Lernen und die Entwicklung neuer Strategien, was es den Mitgliedern ermöglicht, sich an Marktveränderungen anzupassen.

Zu beachten sind rechtliche Vorgaben bei der Gründung einer Einkaufsgemeinschaft. Hier unterstützen Rechtsanwälte, Steuerberater oder Spezialisten, um den Einkaufsverband strategisch sinnvoll aufzustellen, zu gründen und einen Vorstand zu wählen.

In einer zunehmend vernetzten Welt spielt auch die Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Viele Gemeinschaften fördern Umwelt- und Sozialstandards in Ihren Einkaufspraktiken. Indem sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit in ihre Strategien integrieren, tragen Mitglieder nicht nur zu einer besseren Umwelt bei, sondern stärken auch ihr eigenes Markenimage und ihr Engagement gegenüber verantwortungsvoller Geschäftspraxis.

Fazit: Geschäftswachstum fördern, Risiken minimieren in der Einkaufsgemeinschaft

Insgesamt sind Einkaufsgenossenschaften eine wertvolle Möglichkeit, um Ressourcen besser zu nutzen, Risiken zu minimieren und gleichzeitig das Geschäftswachstum zu fördern. Wer sich den Vorzügen einer solchen Gemeinschaft anschließt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche, kosteneffiziente und zukunftsorientierte Geschäftsentwicklung.

Redaktion: Fintatio

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