Ein Beitrag des Genoverbands
„Die BaFin hat angekündigt, dass sie ab dem 10. Juli 2027 die bisherigen Ausnahmen vom Geldwäschegesetz (GwG) für das Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäft (ZR+D) aufheben wird. Die betroffenen Unternehmen sollen darüber bald direkt informiert werden.
Grund ist eine neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EU 2024/1624). Diese Verordnung legt neue Regeln für Ausnahmen fest – und die bisherigen Ausnahmen für ZR+D erfüllen diese nicht mehr.
Was bedeutet das für Genossenschaften und Verbundgruppen?
Zentralregulierende Genossenschaften gelten als Kreditinstitute und müssen sich daher grundsätzlich an das Geldwäschegesetz halten. In den 1990er Jahren hatten viele von ihnen eine Ausnahme erhalten. Diese wird nun zurückgenommen.
Wir setzen uns für Sie ein
Wir sind auf allen Ebenen aktiv und setzen uns zusammen mit dem DGRV und DER MITTELSTANDSVERBUND auf nationaler und europäischer Ebene intensiv dafür ein, dass es doch noch Ausnahmen geben kann.
Bisher schätzt die BaFin Chancen dafür leider eher gering. Falls keine Ausnahme erreicht wird, wird bereits daran gearbeitet, wie eine vereinfachte Aufsicht (eine Art „Aufsicht-Light“) für Genossenschaften aussehen könnte – denn das Risiko für Geldwäsche ist in diesem Bereich sehr gering. Unser Ziel ist es, das Geschäftsmodell weiterhin möglich zu machen. Dann mit neuen, angepassten Regeln.
Wir lassen Sie nicht allein: Beratung durch den Genoverband
Der Genoverband lässt Sie mit dieser Entwicklung nicht allein. Unsere Berater sind vorbereitet, um Sie kompetent zu beraten und Ihnen zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen individuelle Beratung an, um gemeinsam zu klären, was die Änderungen für Ihr Haus konkret bedeuten und wie Sie sich frühzeitig vorbereiten können. Wenn Sie Interesse an einem Gespräch haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Wie geht es weiter?
Die Anhörungsfrist bei der BaFin endet am 20.6., sodass vermutlich Anfang Juli 2025 die Aufhebungsverfügungen seitens der BaFin an die betroffenen Zentralregulierer verschickt werden. Wir halten Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.“
Autor / Quelle: Herr Dr. Stefan Touchard, „BaFin nimmt Ausnahmen für Zentralregulierung zurück – Was das für Sie bedeutet“, Genoverband e.V. | Betreuen, Beraten, Bilden. | Genoverband e.V., Ausgabe 06/2025, Newsletter Politik-Update