BaFin: Rücknahme von Freistellungen im Geldwäschegesetz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitet die Finanzbranche auf eine Zäsur vor. Sie veröffentlichte am 30.06.2025 die finale Allgemeinverfügung zur Rücknahme von Freistellungen für das Geldwäschegesetz. Diese treten mit Wirkung zum 10. Juli 2027 in Kraft, die bisher bestimmten Verpflichteten eine Erleichterung bei der Identifizierung von Kunden und der…