Was Geschäftsführer jetzt auf dem Schirm haben müssen
Das Jahr 2026 bringt für alle Einkaufsverbände zahlreiche Herausforderungen und ebenso viele Chancen. Gerade Geschäftsführer und Vorstände der Einkaufsverbände stehen in der Verantwortung, die rechtlichen und finanziellen Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Die folgenden Themen sollten Sie keinesfalls aus dem Blick verlieren:
1.) Jahresabschluss und Offenlegung: Mehr als Pflichtübung
Der Jahresabschluss ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Visitenkarte Ihres Verbands. Sorgen Sie für eine fristgerechte Erstellung und Offenlegung beim Bundesanzeiger. Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltung und Bilanzierung den aktuellen GoBD- und HGB-Anforderungen entsprechen – hier drohen sonst empfindliche Sanktionen.
2.) Compliance, Risikomanagement und Lieferkette
Die Anforderungen an Compliance-Management und Risikomanagement bleiben hoch. Allerdings wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zuletzt deutlich entschärft – viele mittelständische Unternehmen sind nun nicht mehr direkt betroffen. Dennoch empfiehlt es sich, die eigenen Prozesse zu überprüfen und freiwillig Standards zu setzen, um das Vertrauen von Mitgliedern und Partnern für Ihre Organisation zu stärken.
3.) Vertragsmanagement und Corporate Governance
Veraltete Rahmenverträge oder Einkaufsbedingungen können teuer werden. Überprüfen Sie regelmäßig alle Verträge auf Aktualität und Rechtssicherheit. Ebenso wichtig: Die Einhaltung von Corporate-Governance-Regeln und eine aktuelle Organhaftungsversicherung (D\&O), um Ihr persönliches Risiko zu minimieren.
4.) Meldepflichten und Register
Vergessen Sie nicht, das Transparenzregister und das Handelsregister aktuell zu halten. Fehler oder Versäumnisse können zu Bußgeldern führen und das Ansehen Ihres Verbands schädigen.
5.) Arbeitsrecht und Transparenzpflichten
2026 treten verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Transparenz bei Arbeitnehmern in Kraft. Dazu zählen insbesondere erweiterte Informationspflichten zu Arbeitsbedingungen, Vergütung und Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter. Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Arbeitsverträge und internen Prozesse, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
6.) Steuerpflichten
Die fristgerechte Abgabe aller Steuererklärungen ist essenziell und oft eine Herausforderung. Prüfen Sie zudem regelmäßig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, um Risiken und Potenziale optimal zu steuern.
7.) Nachhaltigkeit und ESG: Pflicht nur für Großunternehmen
Die neuen ESG- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten (z. B. CSRD, Taxonomie-VO) gelten ab 2026 in erster Linie für Großunternehmen. Für viele Einkaufsverbände besteht keine unmittelbare Berichtspflicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, freiwillig Nachhaltigkeitsaspekte zu dokumentieren, um sich zukunftssicher aufzustellen und für Mitglieder attraktiv zu bleiben.
8.) Finanzielle Steuerung: Von Budget bis Prüfung
Eine solide Budget- und Liquiditätsplanung ist das Fundament für nachhaltigen Erfolg und Wachstum. Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsverträge, planen Sie Investitionen und setzen Sie auf ein transparentes Controlling. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen und die Jahresabschlussprüfung vorzubereiten.
9.) Versicherungen und Fördermittel
Passen Sie Ihre Versicherungen regelmäßig an neue Risiken an – Stichwort Cyber-Versicherung. Prüfen Sie zudem, ob Sie Fördermittel oder Subventionen beantragen können, und behalten Sie die Einhaltung der Förderbedingungen im Blick.
Fazit:
Die Vielzahl an rechtlichen und finanziellen To-Dos mag auf den ersten Blick für ein Unternehmen herausfordernd wirken. Wer jedoch frühzeitig plant, regelmäßig prüft und die wichtigsten Themen auf dem Radar behält, sichert nicht nur die Compliance, sondern auch die Zukunftsfähigkeit seines Verbands. Nutzen Sie 2026 als Chance, Ihren Einkaufsverband in allen Bereichen auf ein solides Fundament zu stellen.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie regelmäßig aktuelle Gesetzesänderungen und holen Sie bei Bedarf Expertenrat ein.
Redaktion: FINtatio