Verbundgruppen sind Zusammenschlüsse von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die gemeinsam bestimmte Aufgaben wie Einkauf, Marketing, Vertrieb oder Dienstleistungen wahrnehmen. Diese Gruppen können beispielsweise Franchise-Systeme, Kooperationen oder Genossenschaften umfassen. Im Rahmen des Aufsichtsrechts werden Verbundgruppen hinsichtlich möglicher wettbewerbsbeschränkender Praktiken und möglicher Missbrauchs- oder Kartellverstöße beobachtet. Die genaue rechtliche Bewertung hängt von den spezifischen Umständen und den nationalen…
