Skip to content Skip to footer

Mit Factoring die private Haftung der Geschäftsführung verhindern

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurde in Deutschland im Jahr 2021 eingeführt, um Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen und ihre Sanierung oder Restrukturierung zu erleichtern. Es handelt sich um ein außerinsolvenzliches Verfahren, das den Unternehmen die Möglichkeit gibt, mit ihren Gläubigern Vereinbarungen zu treffen, um ihre Schulden zu reduzieren oder ihre Geschäftstätigkeit neu zu organisieren. Die Auswirkungen des StaRUG sind vielfältig und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

  1. Frühzeitige Sanierungsbemühungen: Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, bevor sie zahlungsunfähig werden und ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Durch eine frühzeitige Restrukturierung können Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen und Arbeitsplätze erhalten.
  2. Stabilisierung der Unternehmensfinanzen: Das StaRUG bietet den Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um mit ihren Gläubigern Vereinbarungen über die Umschuldung von Verbindlichkeiten, die Stundung von Zahlungen oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage zu treffen. Dies ermöglicht es den Unternehmen, ihre Schuldenlast zu reduzieren und ihre finanzielle Stabilität wiederherzustellen.
  3. Erhaltung des Unternehmenswerts: Durch das außerinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren des StaRUG sollen Unternehmen vor einer Zerschlagung oder Liquidation geschützt werden. Das Gesetz zielt darauf ab, den Unternehmenswert zu erhalten und die langfristige Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.
  4. Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Während des Restrukturierungsverfahrens des StaRUG sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch einzelne Gläubiger ausgesetzt. Dies gibt dem Unternehmen Raum, um mit seinen Gläubigern zu verhandeln und eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass einzelne Gläubiger das Unternehmen unter Druck setzen können.
  5. Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans: Am Ende des Verfahrens kann das Gericht den Restrukturierungsplan des Unternehmens bestätigen, sofern dieser die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und im Interesse aller Beteiligten liegt. Die gerichtliche Bestätigung gibt dem Restrukturierungsplan rechtliche Wirksamkeit und bindet alle beteiligten Gläubiger, auch wenn sie dem Plan nicht zugestimmt haben.

Es ist wichtig anzumerken, dass die konkreten Auswirkungen des StaRUG von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der individuellen Situation des Unternehmens, der Art und des Umfangs seiner Schulden und der Bereitschaft der Gläubiger, sich auf eine Restrukturierung einzulassen. Das StaRUG bietet jedoch einen neuen rechtlichen Rahmen, der es Unternehmen erleichtern soll, finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden und ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen.

Aus dem Gesetz lassen sich andersherum betrachtet aber auch vielfältige Pflichten für Unternehmen bzw. deren Organe ableiten, deren Nichterfüllung ebenfalls individuelle Konsequenzen mit sich bringen kann. So ist es wichtig zu beachten, dass es im Rahmen des StaRUG bestimmte Ausnahmen von der Nichthaftung gibt. Zum Beispiel können Personen, die vorsätzlich falsche Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren bereitstellen oder das Verfahren missbrauchen, für Schäden haftbar gemacht werden. Ebenso können Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder in bestimmten Fällen persönlich haftbar sein, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Hierzu gehört auch, ein System zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement einzuführen. Was früher nur verpflichtend für Aktiengesellschaften galt, ist jetzt also auch für haftungsbeschränkte Unternehmen Pflicht.

Das Besondere: Nach StaRUG sind die geschäftsführenden Organe gesetzlich verpflichtet, sich über bestandsgefährdende Risiken in den von Ihnen geleiteten Unternehmen einen Überblick zu verschaffen, dies zu dokumentieren und entsprechend zu handeln. Sollte dieser Überwachungsfunktion nicht ausreichend nachgekommen werden, haftet das Organ auch bei einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit dem Privatvermögen!

In Zeiten wirtschaftlicher Abkühlung und Unsicherheit sind daher insbesondere Liquiditäts- und Zahlungsausfallrisiken unter den StaRUG-Aspekten zu bewerten und abzusichern. Eine Liquiditätsplanung für mindestens 24 Monate in Verbindung mit den liquiditätsstärkenden und sichernden Effekten von Factoring kann folglich einen persönlichen Haftungsschutz im Krisenfall darstellen.

Autor: Redaktion FINtatio

Login